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Kirchenaustritt

Jede Person hat das verfassungsmässige Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung kostenlos aus der Kirche auszutreten. In der ganzen Schweiz wird die Glaubensfreiheit in Art. 15 der Bundesverfassung garantiert. Die Steuerbefreiung von natürlichen Personen mit Wohnsitz in einer kantonalen Gemeinde ist mit dem offiziellen Kirchenaustritt möglich.

 

Die Freidenkenden Nordwestschweiz stellen eine Briefvorlage bereit, um den Austritt aus der Kirche zu erklären und die Kirchensteuern zu sparen. Du kannst das Formular für dich alleine oder für dich und deine Kinder unter 16 Jahren ausfüllen. Passe die Vorlage entsprechend an. Kinder ab 16 Jahren müssen den Austritt separat erklären und selbst unterschreiben.

Lade hier die kostenlose Briefvorlage herunter:

Trennung von Staat & Kirche

Jetzt der Kirche austreten und Steuern sparen

Mit dem Download erhältst du von uns News welche du jederzeit abbestellen kannst. 

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